Entscheidungen von Gerichten dürfen nicht weitergeleitet werden, wenn die Personen, um die es geht, namentlich genannt werden. Das LG Köln entschied, dass dem Kläger in diesem Fall allerdings kein Schmerzensgeld zusteht (Az. 5 O 84/21).

Kein Schmerzensgeld wegen Weiterleitung von nicht anonymisierter Gerichtsentscheidung


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