Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13.05.2020 zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde zum fünften Mal – bis zum 31.12.2021 – verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 19/ 10018 :007).

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Fünfte Verlängerung


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