Das Geldwäschegesetz verpflichtet WP/vBP zur Einhaltung bestimmter geldwäscherechtlicher Pflichten. Die WPK hat als zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde für WP/vBP die Aufgabe, sicherzustellen, dass WP/vBP ihre geldwäscherechtlichen Pflichten erfüllen.

Mitwirkungspflichten von WP/vBP nach dem Geldwäschegesetz


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