Der vzbv veröffentlicht eine Stellungnahme zum Entwurf der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung, ab wann die gelieferte Internetgeschwindigkeit nicht der im Vertrag zugesicherten Geschwindigkeit entspricht sowie zum Entwurf eines Messtools zur Feststellung der Abweichungen.

Minderung und Kündigung bei zu geringer Bandbreite kommt


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