Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind lt. einem Urteil des BVerfG seit 2014 verfassungswidrig. Das BMF hat sich mit einem Anwendungsschreiben zur Auslegung des Urteils geäußert. Darauf weist der BdSt hin.

Steuernachzahlung: Zinsen ab 2019 ausgesetzt


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