Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung in dem Jahr zu berücksichtigen ist, in dem der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit anzeigt (Az. VIII R 28/18).
BFH: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen