Das BMF weist auf die verlängerte Konsultationsvereinbarung bis nunmehr zum 31.12.2021 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten zum DBA Österreich hin (Az. IV B 3 – S-1301-AUT / 20 / 10001 :002).

Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Österreich


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