Ob geschäftliche Haustürbesuche auch ohne vorherige Einwilligung erlaubt sind, ist in Deutschland nicht eindeutig geregelt. Nach einem aktuellen Beschluss des BGH (Az. I ZR 221/20) ist klar, dass es grundsätzlich keiner Einwilligung bedarf. Darauf weist der vzbv hin.

vzbv kritisiert mangelnden Schutz vor Haustürgeschäften


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