Das OLG Braunschweig hat die Berufung der financialright GmbH gegen die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig zurückgewiesen. Der Senat hat – wie bereits das Landgericht zuvor – entschieden, dass der Klägerin, die aus abgetretenem Recht gegen die beklagte VW AG vorgegangen ist, die dafür notwendige Aktivlegitimation fehle (Az. 8 U 40/21).