Bei Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit sind lt. BMF die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse innerhalb eines Monats im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erklären. Das neue Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2020 (Az. IV A 5 – O-1561 / 19 / 10003 :005).

Auskunftspflicht nach § 138 Abs. 1b AO bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)


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