Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben steuermindernd zu berücksichtigen. Das entschied der BFH (Az. II R 24/19).

BFH: Abziehbarkeit von Zahlungen an beeinträchtigte Nach- bzw. Vertragserben


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