Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben steuermindernd zu berücksichtigen. Das entschied der BFH (Az. II R 24/19).
BFH: Abziehbarkeit von Zahlungen an beeinträchtigte Nach- bzw. Vertragserben