Das AG Hannover hat drei Pächter von Kleingartenparzellen zur Räumung verurteilt. Die Stadt hat aus ihrem Eigentumsrecht einen Anspruch aus § 985 BGB. Es besteht kein Recht zum Besitz bei den Beklagten (Az. 548 C 2891/21).

Kündigungen von Kleingartenparzellen rechtmäßig


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