Das Vermittlungsportal Verivox darf seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nicht mehr anbieten, ohne ausdrücklich auf dessen eingeschränkte Marktauswahl hinzuweisen. Das hat das OLG Karlsruhe nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 6 U 82/20).

Verivox muss eingeschränkte Marktauswahl offenlegen


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