Das AG München wies die Klage eines Ehepaares gegen die Augsburger Vermieterin auf Erlaubnis der Errichtung einer Elektroladestation für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten durch die von ihnen selbst gewählte Firma ab (Az. 416 C 6002/21).

Keine Privatladestation: Kein Anspruch auf Genehmigung des Einbaus durch selbstgewählten Anbieter


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