Das OLG Oldenburg hat im Zusammenhang mit einem Reitunfall über die Abgrenzung zwischen der sog. Tiergefahr und einem Reitfehler Stellung genommen (Az. 2 U 106/21).

Haftung beim Reitunfall – Kein weiteres Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma


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