Das LAG Niedersachsen hat die Berufung der Volkswagen AG in einem der sog. NOx-Verfahren zurückgewiesen. Die Berufung des Klägers hatte dagegen zum Teil Erfolg (Az. 16 Sa 761/20).

Entscheidung über die Berufungen der Volkswagen AG und eines Arbeitnehmers in einem der „NOx-Verfahren“


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