Ein Sozialhilfeberechtigter, der keinen Antrag auf Zahlung von Sozialhilfe stellt, kann nicht die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht verlangen. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 557/21).
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei fehlender Beantragung von Sozialhilfe