Ein Landwirt muss knapp 190.000 Euro an Straßenausbaubeträgen zahlen. Das OVG Schleswig-Holstein hat einen Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt und das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt (Az. 2 LA 216/17).

Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand


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