Der BFH hatte zu entscheiden, ob die nachträgliche Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung bei einem Grundstückskaufvertrag unwirksam ist, da eine Bindungswirkung an den ersten notariell beurkundeten Vertrag besteht (Az. XI R 22/19).

BFH: Widerruf des Verzichts auf Steuerbefreiung


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