Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 26.10.2021 den Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland“ beschlossen. Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Er sieht u. a. die Einführung einer Grundsteuer C vor.