Die Stadt Duisburg hat zu Recht eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer zurückgenommen. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 14 L 2046/21).

Helmpflicht für Kraftradfahrer – Rechtmäßige Rücknahme einer Ausnahmegenehmigung


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