Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten und versandt hat (Az. 10 C 3.20).

Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums


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