Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden an das BMF-Schreiben IV A 3 – S-0336 / 20 / 10004 :001 vom 2. November 2021 angepasst (Az. 3 – S-0336-1 / 18).
Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen und Niederschlagungen