Das BMF ergänzt Rdnr. 18 des Schreibens zum betrieblichen Schuldzinsenabzug vom 02.11.2018 (Az. IV C 6 – S-2144 / 19 / 10003 :008).

Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG – Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung


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