Die D&O-Versicherung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG umfasst bei kritischer Medienberichterstattung und auf Grund dessen drohendem karrierebeeinträchtigenden Reputationsschaden auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relations-Kosten. Dies beinhaltet die Kosten der Beauftragung einer PR-Agentur sowie presserechtlich spezialisierter Rechtsanwälte. Das OLG Frankfurt hat die Beklagte insoweit zu vorläufigem Deckungsschutz verurteilt (Az. 7 U 96/21).

D&O-Versicherung für ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG umfasst auch vorläufige Deckung für PR-Kosten


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