Am 27.10.2021 ist eine neue Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reiseversicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens (RSFAV) im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Die WPK weist darauf hin, dass die Verordnung auch Prüfungs- und Treuhandaufgaben für WP/vBP enthält.

Reiseversicherungsfonds – Prüfungs- und Treuhandaufgaben für WP/vBP


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