Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts wurde u. a. § 1a KStG eingeführt, der Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einräumt, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren. Das BMF teilt in diesem Schreiben mit, was für die Option zur Körperschaftsbesteuerung gilt (Az. IV C 2 – S-2707 / 21 / 10001 :004).

Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG)


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