Das BMF teilt mit diesem Schreiben die geltenden Grundsätze für die Anwendung des FZulG mit (Az. IV C 3 – S-2020 / 20 / 10029 :007).

Gewährung von Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)


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