Das BMF hat gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nummer 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) veröffentlicht (Az. FM3 – S-0820-2/75).

Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy