Das BMWi hat aus aktuellem Anlass noch einmal darauf hingewiesen, dass ein coronabedingter Umsatzeinbruch integraler Teil einer Antragstellung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und III Plus ist. Das berichtet die WPK.

Corona-Virus: Antragstellung bei Überbrückungshilfe III und III Plus nur bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen


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