Das VG Augsburg hat der Klage eines Polizeibeamten stattgegeben und den Freistaat Bayern verpflichtet, die Corona-Infektion des Polizeibeamten als Dienstunfall anzuerkennen (Az. Au 2 K 20.2494 ).
Klage eines Polizeibeamten auf Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall erfolgreich