Das VG Augsburg hat der Klage eines Polizeibeamten stattgegeben und den Freistaat Bayern verpflichtet, die Corona-Infektion des Polizeibeamten als Dienstunfall anzuerkennen (Az. Au 2 K 20.2494 ).

Klage eines Polizeibeamten auf Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall erfolgreich


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