Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin muss personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen, sofern diese nicht eingewilligt haben. Das entschied das VG Berlin (Az. 2 K 6.19).

Richterdaten müssen nicht herausgegeben werden


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