Der EuGH nahm Stellung zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag. Der Gerichtshof präzisierte Sinngehalt und Tragweite des Begriffs „gewöhnlicher Aufenthalt“ eines Ehegatten (Rs. C-289/20).
EuGH zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag