Einen Adelstitel, den eine rheinländische Adelsfamilie infolge der Französischen Revolution verloren hatte, kann ein Nachfahre nicht im Rahmen einer Berichtigung seines Geburtenregisters zurückerlangen. So entschied das OLG Zweibrücken (Az. 3 W 98/20).

Verlorener Adelstitel kann nicht im Rahmen einer Berichtigung im Geburtenregisters zurückerlangt werden


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