Das OLG Karlsruhe hat über die Startgutschriften von Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) entschieden (Az. 12 U 112/20, 12 U 88/20).

Altersversorgung der VBL für den öffentlichen Dienst – Startgutschriften zum 01.01.2002 sind nach Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 30.11.2021 nunmehr wirksam


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