Die EU-Kommission hat die Verlängerung einer bestehenden deutschen Beihilferegelung genehmigt, die Flüge mit ausgewählten Gruppen von Fluggästen von und zu bestimmten kleinen und abgelegenen deutschen Inseln von der deutschen Luftverkehrsteuer befreit.

Kommission genehmigt Beihilfeverlängerung zur Luftverkehrsteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland


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