Die zuständigen Behörden Deutschlands und er Schweiz beabsichtigen, die Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu verlängern (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 21 / 10018 :002).

Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom 11. Juni 2020 einschließlich der Ergänzungen durch die Konsultationsvereinbarungen vom 30. November 2020 und 27. April 2021


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