Das OLG Celle hat seine Rechtsprechung zu Betriebsschließungsversicherungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie fortgeführt und entschieden, dass Betriebsschließungsversicherungen allenfalls ab dem Zeitpunkt greifen, zu dem das Coronavirus im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wurde (Az. 8 U 123/21).

Betriebsschließungsversicherungen greifen allenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem das Corona-Virus im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wurde


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy