Die EU-Kommission hat im Rahmen des zweiten Schrittes eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesrepublik Deutschland versandt. Es geht um die Anwendung der Mehrwertsteuer-Vorschriften bei Konsignationslagerregelungen und hierbei um den automatisierten elektronischen Zugang zu Informationen für EU-Mitgliedstaaten.