Im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemielage hat sich das BMF mit Luxemburg darüber
verständigt, dass die Verständigungsvereinbarung zumindest bis zum 31. März 2022 Bestand haben wird (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 19 / 10007 :003).

Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Absprache zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarung bis zum 31. März 2022


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