Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ihre „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2021 überarbeitet und zur Konsultation gestellt. Wie im Vorjahr, haben WPK und BStBK dazu Stellung genommen und deutliche Kritik geübt.

WPK und BStBK zu den aktualisierten „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2021


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