Räume in einer Schweizer Taxi-Zentrale können eine Betriebsstätte darstellen. Die gewerblichen Einkünfte können somit im Inland steuerfrei sein. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 3 K 589/19).

Räume in einer Schweizer Taxi-Zentrale können eine Betriebsstätte und infolgedessen die gewerblichen Einkünfte im Inland steuerfrei sein


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