Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft hat. So entschied das BSG (Az. B 2 U 12/20 R).

Kein gemeinnütziger Profifußball


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