Das BMF teilt mit, dass in weiten Teilen des Bundesgebietes durch das Coronavirus weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstehen und dass es daher angezeigt ist, den Geschädigten erneut durch eine angemessene Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen (Az. IV A 3 – S-0336 / 20 / 10001 :045).

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) – Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen


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