Die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags voraus. Auslandszustellungen können in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen. Das OLG Frankfurt wies deshalb den Antrag auf Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils zurück (Az. 28 VA 1/21).

Keine wirksame Zustellung eines Scheidungsantrags aus Kanada per WhatsApp


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