Nach einer Entscheidung des LAG Köln besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus (Az. 2 Sa 488/21).

Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion


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