Nach einer Entscheidung des LAG Köln besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus (Az. 2 Sa 488/21).
Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion