Deutschland und Frankreich haben sich über eine weitere Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zur Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verständigt. Danach bleibt die Konsultationsvereinbarung bis zum 31.03.2022 in Kraft (Az. IV B 3 – S-1301-FRAU / 19 / 10018 :007).