Die Situation der COVID-19-Pandemie bedingt, die Erweiterung und Verlängerung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen der Jahre 2020 und 2021 zur Anwendung zu bringen. Die Finanzverwaltung hat daher beschlossen, die in den BMF-Schreiben vom 09.04.2020, vom 26.05.2020 und vom 18.12.2020 enthaltenen Verwaltungsregelungen zu verlängern und zu erweitern (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :006).

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene


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