Der vzbv hat drei Musterfeststellungsklagen wegen fehlerhafter Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen eingereicht: gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland vor dem Brandenburgischen OLG und gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz sowie die Kreissparkasse Stendal vor dem OLG Naumburg.