Die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen soll auf nationale Steuergestaltungen ausgeweitet werden. So steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Der DStV ist entsetzt, dass eine solche Maßnahme überhaupt Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Er lehnt diese Anzeigepflicht kategorisch ab.